Retour au guide

CSRD Schweiz 2026: Wer muss berichten — und wer kann (noch) aufatmen?

Die Nachricht zuerst: Wenn Sie ein KMU mit 50 Mitarbeitenden führen, müssen Sie keinen Nachhaltigkeitsbericht schreiben. Noch nicht. Wahrscheinlich auch 2027 nicht.

Aber wenn Ihr grösster Kunde ein Konzern mit EU-Geschäft ist, wird er Ihnen bald eine E-Mail schicken. Darin steht sinngemäss: «Wir brauchen Ihre CO2-Daten für unseren CSRD-Bericht.» Und dann wird aus «nicht betroffen» ziemlich schnell «doch betroffen».

Genau diese Grauzone macht das Thema so verwirrend. CSRD, Omnibus, Schweizer Gegenentwurf — wer soll da noch durchblicken?

Dieser Ratgeber sortiert das. Ohne Juristendeutsch, ohne Panikmache. Mit einer klaren Antwort auf die Frage, die Sie hierhergeführt hat: Betrifft das mein Unternehmen?


Was ist die CSRD — in 60 Sekunden

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie. Sie verpflichtet Unternehmen, standardisiert über Nachhaltigkeit zu berichten — nicht freiwillig, nicht «irgendwie», sondern nach klaren Regeln (den European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS).

Was vorher ein nettes PDF auf der Website war, wird damit zur geprüften Pflichtpublikation. Gleiche Liga wie der Finanzbericht.

Die EU hat die CSRD 2023 verabschiedet. Die erste Welle betrifft grosse börsennotierte Unternehmen ab Geschäftsjahr 2024. Die zweite Welle trifft kleinere grosse Unternehmen ab 2025.

Für die Schweiz gilt: Die CSRD ist kein Schweizer Gesetz. Aber sie wirkt trotzdem. Auf drei Wegen.


Drei Wege, wie die CSRD Schweizer Firmen trifft

Weg 1: Direkt — über EU-Tochtergesellschaften

Schweizer Unternehmen mit Tochtergesellschaften in der EU fallen direkt unter die CSRD, wenn die EU-Tochter die Schwellenwerte überschreitet. Das betrifft etwa Pharmakonzerne, Maschinenbauer und Finanzdienstleister mit EU-Niederlassungen.

Konkretes Beispiel: Ein Zürcher Industrieunternehmen mit einer GmbH in Deutschland, die über EUR 50 Mio. Umsatz und 250+ Mitarbeitende hat — berichtspflichtig nach CSRD. Der Bericht wird nach ESRS erstellt und von einem Prüfer bestätigt.

Weg 2: Indirekt — über die Lieferkette

Das ist der Weg, der die meisten Schweizer KMU betrifft. Und der am meisten unterschätzt wird.

Berichtspflichtige Unternehmen müssen ihre Scope-3-Emissionen offenlegen — also die Emissionen in ihrer gesamten Wertschöpfungskette. Dazu brauchen sie Daten von ihren Zulieferern. Von Ihnen.

Die Anfrage kommt nicht als Regulierung. Sie kommt als E-Mail vom Einkauf: «Bitte füllen Sie diesen Fragebogen aus.» Wer keine ESG-Daten liefern kann, riskiert nicht eine Busse — sondern den Auftrag.

Weg 3: Über die Schweizer Gesetzgebung

Die Schweiz schaut nicht einfach zu. Am 20. Dezember 2025 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Schweizer Nachhaltigkeitsberichterstattung eröffnet. Frist: 20. März 2026.

Der Entwurf orientiert sich an der CSRD, setzt aber eigene Schwellenwerte.


Bin ich betroffen? Der Entscheidungsbaum

Die vier Fragen, die klären, ob Ihr Unternehmen handeln muss:

Frage 1: Haben Sie eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU? → Ja, mit über EUR 50 Mio. Umsatz oder 250+ MA in der EU: Sie fallen direkt unter die CSRD. → Weiter zu «Fristen und Pflichten». → Nein: Weiter zu Frage 2.

Frage 2: Erfüllt Ihr Unternehmen zwei der drei Schweizer Schwellenwerte?

  • 250+ Mitarbeitende
  • CHF 25 Mio. Bilanzsumme
  • CHF 50 Mio. Umsatz

→ Ja (zwei von drei): Sie werden voraussichtlich unter die Schweizer Berichtspflicht fallen. Zeitpunkt: frühestens 2027/2028. → Nein: Weiter zu Frage 3.

Frage 3: Sind Ihre wichtigsten Kunden grosse Unternehmen mit EU-Geschäft? → Ja: Sie sind indirekt betroffen. Rechnen Sie mit ESG-Datenanfragen über die Lieferkette. Vorbereitung lohnt sich. → Nein: Weiter zu Frage 4.

Frage 4: Ist Ihr Unternehmen börsenkotiert oder ein beaufsichtigtes Finanzinstitut? → Ja: Sie sind betroffen, unabhängig von der Grösse. → Nein: Aktuell keine Handlungspflicht. Aber: Ein freiwilliger ESG-Nachweis kann bei Bankkonditionen, Ausschreibungen und Talentgewinnung helfen.


Die Schwellenwerte im Detail

EU-Schwellenwerte (CSRD, nach Omnibus-Anpassung)

Der EU-Omnibus von 2026 hat die Schwellenwerte vervierfacht. Die ursprüngliche CSRD hätte rund 50'000 Unternehmen erfasst. Nach dem Omnibus sind es noch etwa 10'000.

KriteriumCSRD (ursprünglich)Nach Omnibus (2026)
Mitarbeitende250+1'000+
NettoumsatzEUR 50 Mio.EUR 450 Mio.
BilanzsummeEUR 25 Mio.EUR 250 Mio.
Betroffene EU-Firmen~50'000~10'000

Was das für Schweizer Firmen heisst: Liegt Ihre EU-Tochter unter den neuen Schwellenwerten, fällt die direkte CSRD-Pflicht weg. Viele Schweizer Mittelständler mit EU-Präsenz können aufatmen.

Schweizer Schwellenwerte (Bundesratsentwurf)

Der Bundesrat hat sich bewusst nicht am Omnibus orientiert, sondern an der ursprünglichen CSRD:

KriteriumSchweizer Entwurf
Mitarbeitende250+
BilanzsummeCHF 25 Mio.
UmsatzCHF 50 Mio.
Geschätzt betroffene Firmen3'000 – 14'000

Zwei von drei Kriterien müssen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt sein.

Die Bandbreite 3'000 bis 14'000 kommt daher, dass noch unklar ist, ob auch indirekt betroffene Unternehmen (über Lieferketten-Anforderungen) mitgezählt werden.

Wichtig: Diese Schwellenwerte sind ein Entwurf. Die Vernehmlassung läuft bis 20. März 2026. Der definitive Entscheid folgt im Laufe von 2026.


Der Omnibus — Entwarnung oder Verschnaufpause?

Die EU hat mit dem Omnibus die CSRD abgeschwächt. Weniger Unternehmen müssen berichten. Soweit die gute Nachricht.

Drei Punkte gehen dabei aber unter:

1. Die Lieferketten-Pflicht bleibt. Auch die verbleibenden ~10'000 EU-Grossunternehmen müssen Scope-3-Daten erheben. Ihre Zulieferer — auch Schweizer KMU — werden weiterhin nach ESG-Daten gefragt. Der Omnibus ändert daran nichts.

2. Die Schweiz könnte strenger werden. Der Bundesratsentwurf orientiert sich an den ursprünglichen CSRD-Schwellenwerten (250+ MA), nicht am Omnibus (1'000+ MA). Falls die Schweiz bei 250+ bleibt, sind deutlich mehr Schweizer Firmen betroffen als EU-Firmen vergleichbarer Grösse.

3. Das Greenwashing-Verbot verschärft sich. Seit Januar 2025 gilt in der Schweiz das neue UWG-Verbot gegen Greenwashing (Art. 3 lit. x). Ab September 2026 kommt eine «Blacklist» mit automatisch verbotenen Umweltaussagen. Wer «klimaneutral» auf die Website schreibt, braucht jetzt Belege. Die Anforderungen an Nachweise steigen — mit oder ohne CSRD-Pflicht.


ESRS oder ISSB — welchen Standard wählen?

Der Bundesrat gibt Schweizer Unternehmen Wahlfreiheit: Sie dürfen zwischen ESRS und «gleichwertigen Standards» (primär ISSB) wählen. Das klingt nett, erzeugt aber eine neue Frage.

ESRS (europäisch)ISSB (international)
HerausgeberEFRAG / EU-KommissionIFRS Foundation
FokusDoppelte Wesentlichkeit (Impact + Finanzen)Finanzielle Wesentlichkeit (Investoren)
UmfangÜber 1'100 DatenpunkteDeutlich schlanker
PrüfungspflichtJa (limited assurance)Je nach Jurisdiktion
Wer nutzt esEU-Firmen, EU-orientierte LieferkettenGlobale Konzerne, US/UK-orientiert

Praktische Empfehlung:

  • EU-Geschäft dominiert (Kunden, Lieferkette, Regulierung): ESRS wählen. Ihre EU-Partner erwarten ESRS-kompatible Daten. Ein ISSB-Bericht hilft denen wenig.
  • Global/US/UK-orientiert ohne starken EU-Bezug: ISSB reicht. Weniger Aufwand, gleiche internationale Akzeptanz.
  • Rein Schweizer Markt, keine regulatorische Pflicht: Freiwilliger Bericht nach VSME (Voluntary SME Standard der EFRAG) — die schlankste Option, die trotzdem als Nachweis taugt.

Fristen: Was steht wann an?

ZeitpunktWas passiert
Jetzt (Feb 2026)Vernehmlassung Schweizer Nachhaltigkeitsberichterstattung läuft (bis 20.03.2026)
Sept 2026Greenwashing-Blacklist tritt in Kraft (UWG-Verschärfung)
2026/2027Bundesrat verabschiedet definitives Gesetz (erwartet)
2027/2028Frühester Beginn der Schweizer Berichtspflicht
LaufendEU-Grossunternehmen fordern Scope-3-Daten von Schweizer Zulieferern

Anders gesagt: Selbst wenn die Pflicht erst 2028 greift — die Vorbereitung braucht 12 bis 18 Monate. Wer 2028 berichten muss, sollte 2026 anfangen.


Was Sie jetzt tun sollten — je nach Situation

Sie sind direkt betroffen (EU-Tochter oder Schweizer Schwellenwerte erfüllt)

  1. Gap-Analyse durchführen. Wo stehen Sie heute? Welche Daten fehlen? Eine CSRD-Gap-Analyse kostet CHF 8'000 bis 25'000 und zeigt, was aufzubauen ist.
  2. Standard wählen. ESRS oder ISSB — abhängig von Ihrem Geschäftsumfeld (siehe Tabelle oben).
  3. Berater evaluieren. Holen Sie 2-3 Offerten ein. Auf ESG Atlas filtern Sie nach CSRD-Erfahrung, Branche und Region.
  4. Förderung prüfen. Die KlG-Förderung übernimmt bis 50% der Kosten für Dekarbonisierungsmassnahmen. Die Klimastiftung Schweiz fördert KMU mit bis zu CHF 200'000.

Sie sind indirekt betroffen (über Lieferkette)

  1. Datenanfragen vorbereiten. Sammeln Sie Ihre Energiedaten, Emissionswerte und relevanten ESG-Kennzahlen. Wenn die Anfrage kommt, haben Sie 4-6 Wochen.
  2. CO2-Bilanz erstellen. Scope 1 und 2 als Minimum. Kostet ab CHF 3'000 für KMU. Details: Was kostet ESG-Beratung in der Schweiz?
  3. Optional: Freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht. Ein schlanker Bericht nach VSME zeigt Ihren Kunden, dass Sie das Thema ernst nehmen — bevor sie fragen müssen.

Sie sind (noch) nicht betroffen

  1. Beobachten. Die Vernehmlassung endet am 20. März 2026. Danach wissen wir mehr.
  2. Greenwashing prüfen. Steht «klimaneutral», «nachhaltig» oder «CO2-kompensiert» auf Ihrer Website oder Ihren Produkten? Seit Januar 2025 brauchen solche Aussagen Belege. Ab September 2026 wird es strenger.
  3. Kosten-Nutzen abwägen. Freiwillige ESG-Nachweise verbessern Bankkonditionen, stärken das Employer Branding und schaffen einen Vorsprung bei Ausschreibungen.

Checkliste: CSRD-Readiness für Schweizer Unternehmen

  • ☐ Geklärt, ob direkte oder indirekte Betroffenheit besteht
  • ☐ Schwellenwerte geprüft (EU und/oder Schweiz)
  • ☐ Standard gewählt (ESRS, ISSB oder VSME für freiwillige Berichte)
  • ☐ Datenverfügbarkeit geprüft (Energie, Emissionen, Soziales, Governance)
  • ☐ Gap-Analyse durchgeführt oder geplant
  • ☐ Förderprogramme geprüft (KlG, Klimastiftung, Reffnet, kantonale Programme)
  • ☐ Berater evaluiert und Offerten eingeholt
  • ☐ Interne Verantwortlichkeit definiert (wer koordiniert ESG?)
  • ☐ Zeitplan erstellt (12-18 Monate Vorlauf für Erstbericht)
  • ☐ Website auf Greenwashing-Risiken geprüft (UWG Art. 3 lit. x)

Häufig gestellte Fragen

Gilt die CSRD auch für Schweizer Unternehmen?

Direkt: ja — wenn ein Schweizer Unternehmen eine EU-Tochter mit entsprechender Grösse hat. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, aber die CSRD wirkt über drei Kanäle: EU-Niederlassungen, Lieferketten-Anforderungen und die entstehende Schweizer Gesetzgebung.

Der Bundesrat hat im Dezember 2025 einen eigenen Gesetzesentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Vernehmlassung geschickt. Dieser orientiert sich an der CSRD, passt die Schwellenwerte aber an Schweizer Verhältnisse an.

Welche Schwellenwerte gelten für die Berichtspflicht in der Schweiz?

Der Bundesratsentwurf sieht vor: 250+ Mitarbeitende, CHF 25 Mio. Bilanzsumme oder CHF 50 Mio. Umsatz. Zwei von drei Kriterien müssen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erfüllt sein. Börsenkotierte Unternehmen und beaufsichtigte Finanzinstitute sind unabhängig von der Grösse betroffen.

Geschätzt 3'000 bis 14'000 Schweizer Unternehmen wären direkt oder indirekt betroffen.

Was ändert der EU-Omnibus an der CSRD?

Der Omnibus hebt die EU-Schwellenwerte an: von 250 auf 1'000+ Mitarbeitende, von EUR 50 Mio. auf EUR 450 Mio. Umsatz. Rund 80% der ursprünglich betroffenen EU-Unternehmen fallen damit raus.

Für Schweizer Unternehmen mit EU-Tochter bedeutet das Entlastung. Ob die Schweiz die höheren Schwellenwerte übernimmt, ist offen — der aktuelle Entwurf tut es nicht.

Bis wann muss ich berichten?

Die Schweizer Regelung ist noch in der Vernehmlassung (Frist: 20. März 2026). Mit einem Inkrafttreten ist frühestens 2027/2028 zu rechnen. Für Unternehmen mit EU-Tochter gelten die EU-Fristen — grosse Unternehmen berichten bereits seit 2025.

Die Vorbereitung auf den Erstbericht dauert erfahrungsgemäss 12 bis 18 Monate. Wer 2028 berichten muss, sollte 2026 mit der Planung starten.

Müssen KMU in der Schweiz berichten?

Kleine KMU unter 250 Mitarbeitende sind nach aktuellem Stand von der direkten Pflicht ausgenommen. Die EU hat mit dem Omnibus die geplante KMU-Pflicht sogar gestrichen.

Das heisst nicht, dass KMU nichts tun müssen. Grosskunden in der EU verlangen ESG-Daten von ihren Zulieferern — auch von Schweizer KMU. Ein freiwilliger, schlanker Bericht (z.B. nach VSME) kann zum Wettbewerbsvorteil werden.

ESRS oder ISSB — welchen Standard soll ich wählen?

Der Bundesrat erlaubt die Wahl zwischen ESRS und gleichwertigen Standards wie ISSB. ESRS ist umfangreicher (über 1'100 Datenpunkte, doppelte Wesentlichkeit), ISSB schlanker (Fokus auf Investoren und finanzielle Wesentlichkeit).

Faustregel: Wer viel EU-Geschäft hat, fährt mit ESRS besser. Wer global orientiert ist, kommt mit ISSB einfacher durch. Wer freiwillig berichtet, kann den VSME-Standard der EFRAG nutzen — die schlankste Option.

Was kostet die Umsetzung?

Für ein Unternehmen mit 250-500 Mitarbeitenden: CHF 15'000 bis 50'000 für den Erstbericht inklusive Beratung. Dazu kommen laufende Kosten für die jährliche Aktualisierung und Datenerhebung. Detaillierte Kostenübersicht: ESG-Beratung Kosten Schweiz.

Förderprogramme senken die Kosten — die KlG-Förderung übernimmt bis zu 50%, die Klimastiftung Schweiz fördert KMU-Projekte mit bis zu CHF 200'000.


Fazit

Die CSRD betrifft Schweizer Unternehmen — direkt oder indirekt. Der Omnibus entlastet auf EU-Ebene. Die Schweizer Gesetzgebung geht ihren eigenen Weg.

Die Vernehmlassung läuft bis März 2026. Die Vorbereitung auf einen Erstbericht dauert 12 bis 18 Monate. Und die Lieferketten-Anfragen kommen sowieso — egal was Bern entscheidet.

Wer vorbereitet ist, hat weniger Stress und tiefere Kosten.

Finden Sie einen ESG-Berater mit CSRD-Erfahrung auf ESG Atlas — unabhängig, transparent und kostenlos.

Comparer les consultants

Trouvez le consultant ESG adapté à votre entreprise — indépendant et gratuit.

Trouver un consultant